Heilungskosten- / Gästeversicherung

Schutz für Ihre Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall. Versichert sind Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung) sowie der medizinisch begleitete Nottransport an den Wohnort im Ausland und die Rückführung im Todesfall an den letzten Wohnort.
Die maximale Versicherungsdauer pro Aufenthalt beträgt 6 Monate. Höchstalter 80 Jahre.
Nicht versichert sind u.a. vorbestehende Leiden, Schwangerschaft/Geburt, psychische Störungen, Zahn- und Kiefererkrankungen sowie Flugunfälle.
Gültigkeit und rechtliche Hinweise
Gültigkeit
Die Heilungskostenversicherung ist nur gültig, wenn sie bis spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen wurde. Ein späterer Abschluss kann nur mit einem Gesundheitsfragebogen beantragt werden.
Familienversicherung
Die Familienversicherung gilt für maximal 4 Personen (maximal 2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern). Weitere Kinder nur auf Anfrage. Die Versicherungssumme gilt pro Person.
Bestätigung für Visum
Wenn die Versicherungspolice als Bestätigung für die zuständige Behörde (Konsulat usw.) nicht ausreicht, können Sie bei uns eine zusätzliche Versicherungsbestätigung unter der Telefon-Nr. 0900 275 075 (CHF 1.90/Minute, aus dem Festnetz) oder Fax 058 275 27 42 (Kopie Police und Prämienzahlungsbeleg faxen) anfordern.
Prämienrückerstattung
Sollte die zuständige Behörde den Visumsantrag ablehnen, erstatten wir Ihnen die einbezahlte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.–. Das Rückerstattungsformular können Sie hier herunterladen.
Selbstbehalt
Bei jedem entschädigungspflichtigen Schadenfall wird ein Selbstbehalt von CHF 200.– zulasten der versicherten Person in Abzug gebracht; für Personen über 60 Jahre beträgt dieser Selbstbehalt CHF 500.–.
Rechtliche Hinweise
Maximale Versicherungssummen und Prämien in CHF. Sämtliche Prämien verstehen sich inkl. eidg. Stempelsteuer. Stand November 2012. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.
Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) E27 11/2012.