Unfall Kapitalversicherung

Kapitalversicherung im Todesfall oder bei Invalidität infolge eines schweren Unfalls während der Reise (ohne Flugunfall). Höchstalter 80 Jahre.
Im Todesfall der versicherten Person bezahlt die ERV die vereinbarte Summe, und zwar an die in der Police begünstigten Personen oder, falls solche fehlen, an die gesetzlichen Erben.
Bei Invalidität, die als Folge eines versicherten Unfalls ärztlich festgestellt wird und 100% beträgt, bezahlt die ERV das vereinbarte Kapital, bei teilweiser Invalidität einen entsprechenden Prozentsatz davon.
Gültigkeit und rechtliche Hinweise
Begrenzte Leistungen
Versicherte Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
• im Todesfall maximal CHF 10 000.–,
• im Invaliditätsfall maximal CHF 200 000.–.
Versicherte Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet haben:
• im Todesfall maximal die Hälfte der Versicherungssumme,
• im Invaliditätsfall eine lebenslange Rente von jährlich CHF 83.– pro CHF 1000.– Kapital.
Wenn mehrere versicherte Personen durch ein und dasselbe Schadenereignis verunfallen, sind die Entschädigungen auf den Maximalbetrag von 15 Mio. CHF bei Tod und Invalidität beschränkt. Übersteigen die Ansprüche diesen Betrag, so wird diese Summe proportional aufgeteilt.
Rechtliche Hinweise
Damit Sie sich nicht jedes Jahr mit Ihrem Reiseschutz auseinandersetzen müssen, verlängern sich alle unsere Jahresversicherungen automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Maximale Versicherungssummen und Prämien in CHF. Sämtliche Prämien verstehen sich inkl. eidg. Stempelsteuer. Stand November 2012. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.
Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) E27 11/2012.