A
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (
AVB) basieren auf dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (
VVG) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und
Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.
Annullierungskosten
Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
Arrangementpreis
Der Preis einer gebuchten Reise. Ein Arrangement ist ein Paket aus verschiedenen Leistungen. Beispiel: Flug und Hotelübernachtung.
Arztbericht
Bestehen im
Schadenfall Unklarheiten in Bezug auf den medizinischen Befund, kann unser Vertrauensarzt, mit dem Einverständnis der
versicherten Person, einen medizinischen Bericht beim behandelnden Arzt anfordern. Dabei werden grundsätzlich nur Fragen im Zusammenhang mit dem aktuellen Ereignis gestellt.
AuslandAls Ausland gilt nicht die Schweiz und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
B
Bearbeitungsgebühr
Ändert oder annulliert die
versicherte Person nachträglich die gebuchten Reiseleistungen, kann vom Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Beispiele: Bei einer Reiseannullierung, Namensänderung eines Flugpassagiers etc.
Beraubung
Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Beschädigung des Gepäcks
Wird ein Gepäckstück während dem Transport durch eine öffentliche, konzessionierte Transportanstalt beschädigt (kaputter Verschluss, Kofferrad abgebrochen, Delle im Aluminiumkoffer etc.), muss dies sofort nach Feststellung der Transportanstalt angezeigt werden. Verlangen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Rapport (
PIR). Fluggesellschaften sind laut
Montrealer Übereinkommen bzw.
Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar.
Behördliche Verfügung
Beschluss, welcher von einer Behörde gefasst wird. Beispiel: Die Einreise in das Land der Reisedestination wird verweigert und die Reisenden müssen wieder heimkehren.
Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
Das
VVG ist das Gesetz für Verträge im Privatversicherungsbereich. Soweit dieses Gesetz keine Vorschriften enthält, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes (
OR) in Anwendung.
C
Chronische Krankheit
Spezifische dauerhafte und unheilbare Erkrankung. Beispiele: Niereninsuffizienz, Diabetes etc.
D
DiebstahlEntwendung persönlicher Gegenstände ohne Gewaltanwendung. Beispiele: Trickdiebstahl, Taschendiebstahl, Entreissdiebstahl oder Einbruchdiebstahl.
DossiergebührKleiner Betrag, welcher bei der Buchung der Reise erhoben wird. Beinhaltet in der Regel Leistungen wie Beratungsgebühr und
Kundengeldabsicherung.
E
ElementarereignisPlötzliches, unvorhergesehenes Naturereignis, welches Katastrophencharakter aufweist. Das schadenstiftende Ereignis wird dabei durch geologische oder meteorologische Vorgänge ausgelöst. Beispiele: Erdbeben, Tsunami, etc.
EpidemieEine Epidemie ist eine im überdurchschnittlichen Masse, örtlich und zeitlich begrenzt auftretende Infektionskrankheit (z.B. Grippe).
ErgänzungsversicherungEine Ergänzungsversicherung wird zusätzlich zu einer bereits bestehenden Versicherungsdeckung abgeschlossen. Mit dieser werden mögliche Deckungslücken geschlossen. Beispiel: Sie haben eine Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz, sind aber nicht genügend für Behandlungskosten im Ausland abgedeckt. Deshalb schliessen Sie bei uns die Ergänzungsversicherung
Arzt- und Spitalkosten weltweit ab.
ErsatzreiseWenn die
versicherte Person auf der Reise schwer erkrankt oder sich schwer verletzt und eine offiziell anerkannte
Alarm- oder Notrufzentrale ihre Repatriierung mit medizinischer Betreuung veranlasst, erhält sie – sofern das Produkt Ersatzreise abgeschlossen wurde – einen Gutschein für eine Ersatzreise (Wiederholungsreise).
EuropaUnter den Geltungsbereich Europa fallen sämtliche zum europäischen Kontinent zählende Staaten und die Mittelmeerinseln und die Kanarischen Inseln, Madeira sowie die aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten. Die Ostgrenze nördlich der Türkei bilden der Gebirgskamm des Urals sowie die Staaten Aserbaidschan, Armenien und Georgien, welche ebenfalls zum Geltungsbereich Europa zählen.
ExtremsportAusüben aussergewöhnlicher sportlicher Disziplinen, wobei der Betreffende höchsten physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist (z.B. Ironman Hawaii-Distanz).
F
FahrzeuglenkerDer Fahrzeuglenker ist die Person, welche im Fahrzeug am Steuer sitzt und es fährt.
Familienversicherung Wohnen mehrere Personen im gleichen Haushalt, empfehlen wir den Abschluss einer Familienversicherung. Diese gilt sowohl für Familien als auch für in Wohngemeinschaft lebende Personen. Die genaue Definition entnehmen Sie den generellen Bestimmungen der
AVB E27.
FlughafentaxenFlughafentaxen werden für die Benützung der Flughafeninfrastruktur – unabhängig von der Airline – erhoben. Wird eine Flugreise annulliert und der Flughafen somit nicht betreten, so muss auch keine Gebühr entrichtet werden.
FragebogenSind Fragen unsererseits ungeklärt, versenden wir einen Fragebogen. Dieser muss von der
versicherten Person ausgefüllt werden. Beispiele:
Schadenfall, verspäteter Abschluss einer
Heilungskosten-/Gästeversicherung, etc.
G
GepäckZum
Gepäck zählen alle Gegenstände, welche die
versicherte Person zum persönlichen Eigenbedarf auf die Reise mitnimmt.
GeltungsbereichGeografisch beschränktes Gebiet, in welchem der Versicherungsschutz gültig ist.
Grobe FahrlässigkeitGrob fahrlässig handelt, wer eine elementare Vorsichtspflicht verletzt, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage aufdrängt.
H
Höhere GewaltEin von aussen einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereignis, das auch durch äusserste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann. Beispiele: Brand, Tsunami, Erdbeben, etc.
I
InvaliditätDauernde volle oder teilweise Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad und die damit verbundene Kapital- bzw. Rentenzahlung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (
AVB) E27 geregelt.
J
Jahresversicherung
Eine Jahresversicherung gilt ab Abschlussdatum während 365 Tagen und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde.

K
KapitalversicherungForm der Versicherung, bei welcher die versicherte Leistung in der Auszahlung eines bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Kapitals (= einmaliger Beitrag) besteht.
Krankheit
Als Krankheit gilt eine durch den Arzt wahrnehmbare, vom Willen der versicherten Person unabhängige Störung der Gesundheit, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist.
KundengeldabsicherungVergewissern Sie sich vor der Buchung einer Reise, dass Ihr Reisebüro die Sicherstellung der Kundengelder gewährleistet. Ansonsten laufen Sie Gefahr, bei Konkurs des Reisebüros Ihr Geld für die Badeferien sprichwörtlich in den Sand zu setzen!
L
LeistungAls Leistung definieren wir die vertragliche Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft gegenüber dem
Versicherungsnehmer, wenn ein versicherter
Schadenfall eintritt. Beispiel: Die Auszahlung einer vereinbarten Summe.
LeistungsträgerAls Leistungsträger gilt die für die jeweilige Leistung verantwortliche Gesellschaft. Beispiele: Die EUROPÄISCHE ist Leistungsträger der Annullierungskosten-Versicherung, der Reiseveranstalter ist Leistungsträger für das gebuchte Pauschalarrangement, etc.
M
Mehrkosten einer unplanmässigen RückreiseWird eine Reise abgebrochen, entstehen für die Rückreise zusätzliche Kosten. Beispiel: Umbuchungsgebühr des Flugtickets.
Montrealer ÜbereinkommenDas internationale Haftungs-Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 regelt die Haftung der Fluggesellschaft gegenüber dem Reisenden. Den gesamten Text finden Sie
hier. Diejenigen Staaten, welche das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie unter
www.icao.int. Für die übrigen Staaten gelten die Bestimmungen gemäss
Warschauer Abkommen.
N
NachreiseWird eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses verspätet angetreten, ohne dass deswegen das Datum der ursprünglich geplanten Rückreise ändert, spricht man von einer Nachreise.
Nicht benützter Teil des ArrangementsAnteil der im Voraus bezahlten Leistungen, welcher bei vorzeitigem Reiseabbruch nicht beansprucht wird.
O
Obliegenheiten im SchadenfallPlichten der
versicherten Person im
Schadenfall. Detaillierte Informationen finden Sie in den generellen Bestimmungen der
AVB E27.
Öffentliche TransportmittelÖffentliche Transportmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.
P
PIR
Property Irregularity Report. Schadenformular der Fluggesellschaft, welches genaue Angaben zum entstandenen Schaden oder zum vermissten Gepäck beinhaltet. Wird zum Beispiel zur Einleitung der Gepäcksuche (baggage tracing) verwendet.
PoliceAls Police gilt das Dokument für den
Versicherungsnehmer, welches die wichtigsten Angaben zur abgeschlossenen Versicherung beinhaltet. Die genauen Bestimmungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (
AVB) aufgeführt.
PrämieDie Versicherungsprämie ist eine Geldsumme, welche der
Versicherungsnehmer als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an die Versicherungsgesellschaft entrichtet.
Q
R
Reiseabbruch-Versicherung (RAB)Siehe
SOS-Schutz.
ReiseleistungAls Reiseleistungen gelten beispielsweise die Buchung eines Fluges, einer Schiff-, Bus- oder Bahnfahrt, eines Bustransfers oder eines sonstigen Transportes zum Aufenthaltsort oder zurück bzw. vor Ort die Buchung eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung, eines Wohnmobils, eines Hausbootes oder das Chartern einer Yacht.
Reiserücktritts-Versicherung (RRV)Siehe
Annullierungskosten.
ReisevertragEin Reisevertrag wird zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter anlässlich der Reisebuchung abgeschlossen und enthält alle wesentlichen Merkmale der Reise sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters.
ReisezwischenfallUnvorhergesehenes Ereignis, welches sich während der Reise ereignet und deren weiteren Verlauf beeinträchtigt.
RepatriierungEine Repatriierung ist eine medizinisch betreute Rückführung einer
versicherten Person in ein Spital im Wohnstaat.
RettungsaktionBefindet sich eine
versicherte Person in einer lebensbedrohlichen Situation, mobilisieren wir unsere Vertragspartner vor Ort, um die Person aus dieser Lage zu befreien.
S
SchadenanzeigeSchriftliche Anmeldung des
Schadenfalles bei der Versicherungsgesellschaft.
SchweizUnter den Geltungsbereich Schweiz fallen die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.
SicherheitstaxenDer Flughafen verlangt für jedes Flugticket einen Betrag für die Sicherheitstaxen. Diese werden für die Abdeckung der immer steigenden Kosten (verschärfte Sicherheitsmassnahmen) verwendet.
SOS-SchutzDer
SOS-Schutz schützt Sie während der Reise vor finanziellen Folgen eines Reiseabbruchs, einer Repatriierung etc. Aus unserer Sicht ist dies die wichtigste Versicherungsdeckung während einer Reise, da ein SOS-Fall erfahrungsgemäss bedeutend höhere Kosten als eine Annullierung verursacht.
SOS-Schutz am DomizilDer SOS-Schutz am Domizil beinhaltet die Organisation eines Beistandes, wenn Sie sich während einer Abwesenheit plötzlich einer besonderen Gefahren- oder Notsituation zu Hause bewusst werden, zum Beispiel unverschlossene Türen oder ein nicht versorgtes
Haustier. Die Kosten für die Behebung der Situation sind jedoch nicht versichert.
Spitalaufenthalt im AuslandEin stationärer Spitalaufenthalt im Ausland, z.B. in den USA, kann enorme Kosten verursachen, welche nicht vollumfänglich durch Ihre Krankenkasse abgedeckt sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich, unsere
Zusatzversicherung abzuschliessen.
SportgeräteSportgeräte sind alle Gegenstände, die zum Ausüben einer Sportart benötigt werden (z.B. Fahrräder, Skier, Snowboards, Jagdgewehre, Tauch- und Golfausrüstungen etc.) einschliesslich Zubehör.
StornogebührenSiehe
Annullierungskosten.
T
TarifpositionDie Tarifposition ist sozusagen der Code unserer Produkte und bestimmt eindeutig die Prämie sowie die Versicherungssumme.
TerrorismusAls Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Die Gewalthandlung oder die Gewaltandrohung ist geeignet, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen davon zu verbreiten oder auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
U
UnfallAls Unfall gilt die durch den Arzt wahrnehmbare Gesundheitsschädigung, welche die versicherte Person durch plötzlich auf sie einwirkende äussere Gewalt unfreiwillig erleidet.
Als Unfälle gelten auch, Unfreiwilligkeit vorausgesetzt,
• das Einatmen von Gasen oder Dämpfen und die versehentliche Einnahme giftiger oder ätzender Stoffe,
• Ausrenkungen, Verstauchungen, Zerrungen und Zerreissungen von Muskeln oder Sehnen, die durch plötzliche Kraftanstrengungen entstehen,
• Erfrierungen, Hitzschlag, Sonnenstich und Gesundheitsschädigungen durch ultraviolette Strahlen, nicht aber Sonnenbrand,
• Ertrinken.
Unruhen aller ArtGewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult.
Unplanmässige RückreiseSiehe
Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise.
V
Verlust des Gepäcks durch eine TransportgesellschaftWenn das Gepäck während der Beförderung durch ein Transportunternehmen verloren geht und trotz einer Suchaktion nicht wieder zum Vorschein kommt, liegt ein Verlust vor. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer unverzüglich an die Transportgesellschaft und verlangen Sie einen schriftlichen Rapport (
PIR). Fluggesellschaften sind gemäss
Montrealer Übereinkommen bzw.
Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar.
VersicherungsdauerZeitspanne, in welcher die Versicherung gültig ist.
VersicherungsnehmerVersicherungsnehmer ist die Person, die mit der ERV einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.
VersicherungssummeBetrag, auf welchen die Leistung der Versicherung im
Schadenfall limitiert ist.
Versicherte PersonenVersicherte Personen sind die in der Police oder im Zahlungsbeleg namentlich genannten Personen oder der in der Police beschriebene Personenkreis.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (
VAG) regelt die Staatsaufsicht über das Privatversicherungswesen.
Verspätete Auslieferung des GepäcksWenn das durch ein Transportunternehmen beförderte Gepäck zu einem späteren Zeitpunkt als die reisende Person an der Zieldestination ankommt, sprechen wir von einer verspäteten Auslieferung. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer unverzüglich an die Transportgesellschaft und verlangen Sie einen schriftlichen Rapport (
PIR). Fluggesellschaften sind gemäss
Montrealer Übereinkommen bzw.
Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar. Beispiel: Erstattung der Auslagen für die notwendigen Anschaffungen vor Ort.
Verspäteter ReiseantrittSiehe
Nachreise.
Vollendetes Lebensjahr
Mit der Erreichung des nächsten Lebensjahres wurde das Alte vollendet. Beispiel: Eine Person kann bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres eine
Multi Trip Jeunesse abschliessen; heisst, die Person kann bis zum 26. Geburtstag die Police abschliessen
Vorbestehende LeidenBeschwerden, welche bereits vor Versicherungsabschluss bestanden haben.
W
Warschauer AbkommenDas Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 regelt die Haftung der Fluggesellschaft gegenüber dem Reisenden. Den gesamten Text finden Sie
hier.
Wertvolle GegenständeAls wertvolle Gegenstände gelten u.a. Schmuck mit oder aus Edelmetall, Pelze, Uhren, Feldstecher, Lederbekleidung, Hardware, Mobiltelefone, Foto-, Film-, Video- und Tonausrüstungen, Apparate aller Art, je samt Zubehör. Wertvolle Gegenstände bedürfen einer sorgfältigen Handhabung. Tipps finden Sie in der Rubrik "Kriminalität" der
Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Wohnort/WohnstaatWohnstaat ist das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.
X
Y
Z
ZeitwertGegenstände verlieren Jahr für Jahr an Wert. Der momentane Wert nach allfälligen Abschreibungen wird als Zeitwert bezeichnet.