1. Alarmzentrale Medicall involvieren unter +41 848 801 803
2. Schadenfall ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
1. Lufttransportunternehmen bzw. Fluggesellschaft kontaktieren
2. Schadenfall ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
1. Reiseveranstalter oder Alarmzentrale Medicall kontaktieren unter +41 848 801 803
2. Schaden ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
1. Nächstgelegene Polizeistelle innert 24 Stunden kontaktieren
2. Vorfall zu Protokoll bringen bzw. amtliche Untersuchung beantragen.
3. Schadenfall ERV online melden
4. Unterlagen hochladen
1. Alarmzentrale Medicall unter +41 848 801 803 kontaktieren
2. Schaden ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
1. Reiseveranstalter oder Alarmzentrale
kontaktieren
2. Schaden ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
2. Schadenfall ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
1. Arztpraxis kontaktieren und Anordnungen Folge leisten
2. Schadenfall der Grund- oder Zusatzversicherung zur Abrechnung einreichen
3. Schadenfall ERV online melden
4. Unterlagen hochladen
1. Alarmzentrale Medicall involvieren +41 848 801 803 kontaktieren
2. Schaden ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
1. Fahrzeugvermietung unverzüglich kontaktieren
2. Polizei ggf. kontaktieren und den Vorfall zu Protokoll bringen bzw. amtliche Untersuchung beantragen.
3. Bei Rückgabe des Fahrzeugs einen Schadenbericht durch den Vermieter erstellen lassen.
4. Selbstbehalte vor Ort selbstständig begleichen.
5. Schaden ERV online melden
6. Unterlagen hochladen
1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren
2. Schadenfall ERV online melden
3. Unterlagen hochladen
A.) Wenden Sie sich
• im Schadenfall an den Schadendienst von ERV, Postfach, CH-4002 Basel, www.erv.ch/schaden, Telefon +41 58 275 27 27, schaden@erv.ch
• im Notfall an die Alarmzentrale mit 24-Stunden-Service, entweder über die Nummer +41 848 405 405 oder über die Gratisnummer +800 4005 4005. Sie steht Ihnen Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) zur Verfügung. Die Alarmzentrale berät Sie über das zweckmässige Vorgehen und organisiert die erforderliche Hilfe.
B.) Die versicherte Person hat vor und nach dem Schadenfall alles zu unternehmen, was zur Abwendung oder Minderung und zur Klärung des Schadens beiträgt.
C.) Dem Versicherer
• sind unverzüglich verlangte Auskünfte
zu erteilen,
• sind die notwendigen Dokumente
einzureichen und
• ist eine Zahlungsverbindung (IBAN des
Bank- oder Postkontos) anzugeben.
D.) Bei Erkrankung oder Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen; dieser ist über die Reisepläne zu orientieren und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Die versicherte/anspruchsberechtigte Person hat die Ärzte, die sie behandelt haben, von der Schweigepflicht gegenüber den Versicherern zu entbinden.
E.) Alle Dokumente im Original und beschädigte Gegenstände sind aufzubewahren und auf Verlangen von ERV zur Verfügung zu stellen.
Schuldhafte Verletzung und Pflichten im Schadenfall
A.) Bei schuldhafter Verletzung der Pflichten im Schadenfall ist der Versicherer befugt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei bedingungsgemässem Verhalten vermindert hätte.
B.) Die Leistungspflicht des Versicherers
entfällt, wenn dadurch dem Versicherer ein Nachteil erwächst und
• vorsätzlich unwahre Angaben gemacht
werden,
• Tatsachen verschwiegen werden oder
• die verlangten Pflichten (u.a. Polizeirapport,
Tatbestandesaufnahme, Bestätigung und Quittungen) unterlassen werden.
Melden Sie Ihren Schadenfall ganz einfach hier online.
Damit Sie die Schadenanzeige möglichst rasch und korrekt ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen, Belege und allfällige Fotos zum Schadenfall bereitzulegen.