Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Versicherungsdeckungen und die Formulare für Ihre Schadenanzeige. Damit Sie diese möglichst rasch und korrekt ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen, Belege und allfällige Fotos zum Schadenfall bereitzulegen.
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte elektrische Geräte (Weisse Ware), elektronische Unterhaltungsgeräte (Braune Ware) und elektronische Kommunikationsgeräte (Graue Ware) mit einer gültigen Herstellergarantie und einem Mindestwert von CHF 50.–. |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungssumme |
Max. CHF 3'000.– pro Kalenderjahr |
Versicherungsdeckung |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn mindestens 51% der ursprünglichen Leistung (Gegenstand) mit einer gültigen (nicht gekündigt oder gesperrt) und durch die Versicherungsnehmerin bzw. einer ihrer teilnehmenden Kundenbanken (Kartenherausgeber) herausgegebenen Debitkarte bezahlt wurde. |
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von CHF 50.–. |
Geographischer Geltungsbereich |
Schweiz |
Versicherungssumme |
Max. CHF 1'000.– pro Kalenderjahr (max. 5 Ereignisse pro Jahr) |
Versicherungsdeckung |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn mindestens 51% der ursprünglichen Leistung (Gegenstand) mit einer gültigen (nicht gekündigt oder gesperrt) und durch die Versicherungsnehmerin bzw. einer ihrer teilnehmenden Kundenbanken (Kartenherausgeber) herausgegebenen Debitkarte bezahlt wurde. |
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von CHF 50.–. |
Geographischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungssumme |
Max. CHF 2'000.– pro Kalenderjahr |
Versicherungsdeckung |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn mindestens 51% der ursprünglichen Leistung (Gegenstand) mit einer gültigen (nicht gekündigt oder gesperrt) und durch die Versicherungsnehmerin bzw. einer ihrer teilnehmenden Kundenbanken (Kartenherausgeber) herausgegebenen Debitkarte bezahlt wurde. |
Versicherte Gegenstände |
Neu gekaufte, bewegliche Gegenstände mit einem Mindestwert von CHF 50.–. |
Geographischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungssumme |
Max. CHF 2'000.– pro Kalenderjahr |
Versicherungsdeckung |
Der Versicherungsschutz besteht, wenn mindestens 51% der ursprünglichen Leistung (Gegenstand) mit einer gültigen (nicht gekündigt oder gesperrt) und durch die Versicherungsnehmerin bzw. einer ihrer teilnehmenden Kundenbanken (Kartenherausgeber) herausgegebenen Debitkarte bezahlt wurde. |
Melden Sie uns Ihren Schaden einfach online. Klicken Sie dafür auf das entsprechende Feld und reichen Sie so Ihren Schaden bei uns ein.
Bei jeder Anmeldung eines Schadenfalles ist zwingend ein Nachweis (Debitkartenabrechnung) beizulegen. Es ist nachzuweisen, dass mindestens 51 % des Kaufpreises mit der Karte bezahlt wurde.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne.