Die Kosten für die Eventtickets werden unter anderem in den folgenden Fällen übernommen*:
- Falls Sie unvorhergesehen krank werden oder sich verletzen.
- Beim Tod einer Ihnen sehr nahestehenden Person.
- Wenn Sie schwanger sind und die Veranstaltung nach der 24. Schwangerschaftswoche stattfindet, resp. wenn die Veranstaltung ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt.
- Falls Ihr persönliches Eigentum am Wohnort durch ein Elementar-, Feuer-, Wasser- oder Diebstahlschaden betroffen ist und Sie deshalb vor Ort sein müssen.
- Wenn das von Ihnen genutzte öffentliche Verkehrsmittel wegen eines technischen Defektes oder Personenunfalls ausfällt oder sich verspätet.
- Falls Ihr für die Anreise benutztes Privatfahrzeug oder Taxi eine Panne hat.
*Ihre detaillierten Leistungen und Versicherungssummen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Bei Verschiebung des Veranstaltungszeitpunktes oder -ortes werden die Kosten gedeckt, falls Sie aus einem der folgenden Gründe nicht an der Veranstaltung teilnehmen können:
- behördliche Vorladung als Zeuge oder Geschworener vor Gericht,
- Absolvierung von Militär- und Zivilschutz,
- bereits gebuchte Ferien,
- geschäftlicher Anlass,
- Einladung zu einem Hochzeitanlass.