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Ihre Fragen, unsere Antworten

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.

FAQ Coronavirus

Ich bin vor Abreise am Coronavirus erkrankt. Zahlen Sie die Annullierungskosten meiner bereits gebuchten Reise?
ERV übernimmt die Annullationskosten für alle Reisen weltweit, wenn Sie vor Abreise infolge Krankheit nicht reisen können. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination versichert.
Was deckt meine aktuelle Versicherung (Jahresversicherung) in Bezug auf Covid ab?
ERV übernimmt die Annullationskosten für alle Reisen weltweit, wenn Sie vor Abreise infolge Krankheit nicht reisen können.

Bei eigener Erkrankung am Coronavirus während der Reise, garantieren wir gemeinsam mit unserer Notrufzentrale Medicall die medizinische Betreuung, übernehmen die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder Verlängerung der Reise sowie allfällige Repatriierungskosten. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten individuellen Quarantäne bis max. CHF 700.- pro Person an der Zieldestination versichert. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination miteingeschlossen.
Um meine geplante Reise durchführen zu können, muss ich bereits vor Abreise einen negativen Test vorweisen. Da ich "genesen" bin, besteht das Risiko, dass dieser Test nach wie vor positiv ausfällt. Welche Kosten übernimmt ERV?
Falls Sie für die Einreise in das Reiseland einen negativen Test vorweisen müssen und dieser positiv ausfällt, übernimmt ERV die Annullierungskosten Ihrer Reise. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens 30 Tagen als genesen gelten.
Ich habe eine Reise gebucht und kann diese aufgrund von Reisebeschränkungen (z.B. Grenzschliessungen) nicht antreten. Sind die Annullierungskosten gedeckt?
Wenn Sie Ihre Reise aufgrund coronabedingter Reiserestriktionen wie Einreisesperren oder Quarantäne zum geplanten Zeitpunkt nicht antreten können, gewähren wir keine Annullierungskostendeckung. Dies gilt für die Jahresversicherung und das COVID-19 Zusatzpaket.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Durchführung der Reise verunmöglicht ist und die Reise vom Veranstalter abgesagt wird oder hätte abgesagt werden müssen, ist dieser zur Rückzahlung der Reisekosten verpflichtet. Entsprechend erlauben zahlreiche Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reedereien und Buchungsportale kostenlose Umbuchungen. Wenden Sie sich somit in erster Linie an den Veranstalter für eine Rückerstattung oder Umbuchung.

Die eigene Erkrankung am Coronavirus ist jederzeit unabhängig vom Buchungsdatum versichert, siehe auch Frage 1.
Was deckt das Covid-19 Zusatzpaket ab?
Bei Erkrankung an COVID-19 oder individueller Quarantäne während der Reise erhöht sich mit dem COVID-19 Zusatzpaket die Versicherungssumme der Mehrkosten für die Quarantäne auf CHF 3'000.- pro Person, respektive CHF 7'000.- pro Familie. Zudem sind medizinische Behandlungskosten im Falle einer Covid-Erkrankung bis CHF 100'000.- pro Person versichert.
Ich bin während der Reise am Coronavirus erkrankt oder wurde von den Behörden unter Quarantäne gesetzt, weil ich in Kontakt mit einer positiv getesteten Person war. Welche Kosten sind gedeckt?
Bei eigener Erkrankung am Coronavirus garantieren wir gemeinsam mit unserer Notrufzentrale Medicall die medizinische Betreuung, übernehmen die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder Verlängerung der Reise sowie allfällige Repatriierungskosten. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten individuellen Quarantäne an der Zieldestination versichert. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination miteingeschlossen.
Die Reisedestination verhängt eine Impfpflicht. Sind die Annullierungskosten versichert?
Im Rahmen des COVID-19 Zusatzpakets erstattet ERV die Kosten, wenn an der Reisedestination nach der Buchung der Reiseleistung eine unerwartete Impfpflicht oder Auffrischungsimpfung verhängt wird.

Sollte eine Einreise hingegen mit einem negativen PCR-Test möglich sein, übernimmt ERV keine Kosten.

FAQ Jahresversicherungen

Wer alles ist mit einer Familienversicherung gedeckt?
Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so sind der Versicherungsnehmer sowie die folgenden, mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen versichert: sein Ehe- oder Konkubinatspartner, die Eltern, Grosseltern, Kinder und minderjährigen Ferien- und Pflegekinder sowie seine nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Einer Familie gleichgestellt sind 2 mit ihren allfälligen Kindern in Wohngemeinschaft lebende Personen.
Für die Heilungskosten- / Gästeversicherung besteht eine separate Regelung, siehe nachstehend.
Bis wann ist meine Multi Trip Jeunesse gültig?
Bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der 26ste Geburtstag gefeiert wird. Sind Sie zum Zeitpunkt der nächsten Verlängerung der Jahresversicherung 26 Jahre alt, wandeln wir Ihre Police automatisch in die Multi Trip Clever Einzelperson um.
Rechtliche Hinweise
Die vorliegenden Fragen und Antworten umfassen nicht den gesamten Wortlaut sowie alle Deckungen, Bedingungen und Ausschlüsse der vorgeschlagenen Versicherungsverträge. Massgebend sind in jedem Fall der konkrete Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Ist mein Kind, welches bei mir wohnt, aber als Wochenaufenthalter in Basel studiert, in meiner Familienversicherung mitversichert?
Massgebend für den Versicherungsschutz ist der offizielle Wohnsitz (steuerrechtliche Wohnsitz). Solange dieser noch Zuhause liegt, besteht über die Familienversicherung Schutz, unabhängig des Alters der Kinder. (Im Zweifelsfall ist im Schadenfall die Wohnsitzbestätigung einzureichen.)
Was ist in Bezug auf die Kündigungen zu beachten?
Die Jahresversicherungen sind ab dem Datum der Ausstellung während 365 Tagen gültig und verlängern sich jeweils stillschweigend um weitere 365 Tage, sofern sie nicht mindestens 90 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail durch die versicherte Person gekündigt werden. Telefonische Kündigungen können nicht berücksichtigt werden.
Ist es zwingend erforderlich, die Versicherungskarte bei der Kontaktaufnahme mit ERV dabei zu haben, um sich zu identifizieren?
Um sich identifizieren zu können, reicht es aus, beim Anruf bei der Notrufzentrale die eigene Policennummer bereit zu haben. Die Versicherung muss aber gültig sein und die Prämie bezahlt sein.
Ist mein Kind, welches mit mir im selben Haushalt wohnt, in der Familienversicherung versichert, obwohl es schon 26 Jahre alt ist?
Ja, das Alter der Kinder ist für den Versicherungsschutz nicht massgebend.
Warum sich für ERV entscheiden?
Durch ein breites und langjähriges Know-how und der Fokussierung auf unser Kerngeschäft befinden wir uns stets am Puls des Geschehens. Unsere Reiseversicherungsspezialisten stehen in direktem Kontakt zu den Reisebüros und bringen die notwendige Sachkenntnis mit, um Ihnen sowohl beim Abschluss der Versicherung als auch in einem Schadenfall die beste Betreuung zu garantieren.
Auf unserer Policenkarte steht nur der Name einer Person. Müsste nicht jede versicherte Person eine eigene Karte erhalten?
Nein, die Policenkarte läuft immer auf den Versicherungsnehmer. Dies ist auch bei einer Versicherung, die mehrere Personen einschliesst. Insofern benötigt die mitversicherte Person keine zusätzliche Policenkarte.

FAQ Heilungskosten- / Gästeversicherung

Wer alles ist mit einer Familienversicherung gedeckt?
Die Familienversicherung gilt für maximal 4 Personen (maximal 2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern). Die Versicherungssumme gilt pro Person.
Rechtliche Hinweise
Die vorliegenden Fragen und Antworten umfassen nicht den gesamten Wortlaut sowie alle Deckungen, Bedingungen und Ausschlüsse der vorgeschlagenen Versicherungsverträge. Massgebend sind in jedem Fall der konkrete Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Muss ich beim Abschluss einer Heilungskosten-Versicherung die Adresse im Heimatland der versicherten Person angeben?
Nein. Beim Abschluss einer Heilungskosten-Versicherung ist die Adresse des Gastgebers massgebend.
Darf ich den "Tarif für Schengen-Visum" abschliessen, obwohl mein Gast nicht aus dem Schengenraum kommt?
Der "Tarif für Schengen-Visum" unterscheidet sich zu den anderen beiden Tarifen nur in der Höhe der Versicherungssummen und darf von allen abgeschlossen werden.
Personen welche nur mit einem Schengen-Visum in den Schengenraum (inkl. Schweiz) einreisen dürfen, sind in der Regel visumspflichtig, das heisst, dass beim Visumsantrag ein Reiseversicherungsschutz von mindestens EUR 30'000.- resp. CHF 50'000.- vorgewiesen werden muss. Der "Tarif für Schengen-Visum" entspricht dieser Deckung.

FAQ Haustierversicherung

Für wen eignet sich die wau-miau-Tierversicherung?
wau-miau eignet sich für alle Tierhalter in der Schweiz, die ihrem Hund oder ihrer Katze jederzeit die beste medizinische Versorgung ermöglichen möchten.
Wie kann ich mehrere Hunde oder Katzen versichern lassen?
Sie schliessen pro Tier eine Versicherungspolice ab.
Was ist eine Karenzfrist?
Die Karenzfrist bezeichnet die Zeitspanne ab Versicherungsbeginn, während der bestimmte Leistungen noch nicht gewährt werden. Details dazu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Warum eine Tierversicherung?
wau-miau dient dazu, das Risiko der steigenden Gesundheitskosten in der Tiermedizin finanziell abzusichern und den geliebten Haustieren jederzeit medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Für welche Dauer wird der Vertrag abgeschlossen?
Der Vertrag wird für eine Dauer von 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode durch den Versicherungsnehmer gekündigt wird.
Ab wann und bis zu welchem Alter kann ich meinen Hund oder meine Katze versichern?
Hunde oder Katzen, welche älter als 3 Monate und jünger als 6 Jahre sind, können in die Versicherung aufgenommen werden. Einmal aufgenommen, kann Ihr Liebling bis zu seinem Lebensende versichert bleiben.
Kann ich den Tierarzt frei wählen?
Ja, die freie Wahl eines Tierarztes ist bei wau-miau gewährleistet. Die ERV anerkennt Tierärzte und Therapeuten mit eidgenössischem oder gleichwertigem Diplom (BTS, HVS, VTS, etc.).

FAQ Online Abschluss

Warum erhalte ich beim Berechnen der Prämie eine Fehlermeldung?
Überprüfen Sie die gewählte Versicherungssumme und den Versicherungstyp (Einzelperson/Familie). Es ist möglich, dass die von Ihnen gewählte Kombination nicht mit unseren Angeboten übereinstimmt.
Wie gebe ich meine Kreditkartennummer ein?
Tragen Sie die Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und die Kartenprüfnummer ein. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Zahlungsmaske von PostFinance.
Was bedeutet TT.MM.JJJJ?
Die einzelnen Buchstaben sind die Abkürzungen für Tag (T), Monat (M) und Jahr (J). Die Anzahl Buchstaben zeigt Ihnen an, in welchem Format Sie ein Datum schreiben müssen. TT.MM.JJJJ heisst z.B. 01.06.2009.
Erhalte ich nach Versicherungsabschluss eine Bestätigung per E-Mail?
Nur auf Verlangen. Sie haben die Möglichkeit, sich die Police per E-Mail zu senden. Füllen Sie zu diesem Zweck die Eingabefelder unterhalb der eingeblendeten Police aus. Drucken Sie in jedem Fall die Police nach erfolgter Zahlung aus. Sollte die Police nicht automatisch auf Ihrem Bildschirm erscheinen, senden Sie eine E-Mail an info@erv.ch. Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail oder per Post.
Kann ich mit Kreditkarte bezahlen?
Ja. Wählen Sie in der Zahlungsmaske von PostFinance die gewünschte Zahlungsart. Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungsprämie mittels PostFinance Card, PostFinance E-Finance, MasterCard oder Visa zu zahlen.

Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne.

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Kunden-Service
Europäische Reiseversicherung ERV
St. Alban-Anlage 26
4002 Basel
+41 58 275 27 27 info@erv.ch
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