Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen.
ERV übernimmt die Annullationskosten für alle Reisen weltweit, wenn Sie vor Abreise infolge Krankheit nicht reisen können. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination versichert.
ERV übernimmt die Annullationskosten für alle Reisen weltweit, wenn Sie vor Abreise infolge Krankheit nicht reisen können. Bei eigener Erkrankung am Coronavirus während der Reise, garantieren wir gemeinsam mit unserer Notrufzentrale Medicall die medizinische Betreuung, übernehmen die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder Verlängerung der Reise sowie allfällige Repatriierungskosten. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten individuellen Quarantäne bis max. CHF 700.- pro Person an der Zieldestination versichert. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination miteingeschlossen.
Falls Sie für die Einreise in das Reiseland einen negativen Test vorweisen müssen und dieser positiv ausfällt, übernimmt ERV die Annullierungskosten Ihrer Reise. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens 30 Tagen als genesen gelten.
Wenn Sie Ihre Reise aufgrund coronabedingter Reiserestriktionen wie Einreisesperren oder Quarantäne zum geplanten Zeitpunkt nicht antreten können, gewähren wir keine Annullierungskostendeckung. Dies gilt für die Jahresversicherung und das COVID-19 Zusatzpaket. Grundsätzlich gilt: Wenn die Durchführung der Reise verunmöglicht ist und die Reise vom Veranstalter abgesagt wird oder hätte abgesagt werden müssen, ist dieser zur Rückzahlung der Reisekosten verpflichtet. Entsprechend erlauben zahlreiche Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reedereien und Buchungsportale kostenlose Umbuchungen. Wenden Sie sich somit in erster Linie an den Veranstalter für eine Rückerstattung oder Umbuchung. Die eigene Erkrankung am Coronavirus ist jederzeit unabhängig vom Buchungsdatum versichert, siehe auch Frage 1.
Bei Erkrankung an COVID-19 oder individueller Quarantäne während der Reise erhöht sich mit dem COVID-19 Zusatzpaket die Versicherungssumme der Mehrkosten für die Quarantäne auf CHF 3'000.- pro Person, respektive CHF 7'000.- pro Familie. Zudem sind medizinische Behandlungskosten im Falle einer Covid-Erkrankung bis CHF 100'000.- pro Person versichert.
Bei eigener Erkrankung am Coronavirus garantieren wir gemeinsam mit unserer Notrufzentrale Medicall die medizinische Betreuung, übernehmen die Mehrkosten für einen Reiseabbruch oder Verlängerung der Reise sowie allfällige Repatriierungskosten. Zusätzlich sind die Mehrkosten einer unerwarteten individuellen Quarantäne an der Zieldestination versichert. Diese Leistungen sind unabhängig von Buchungszeitpunkt und Zieldestination miteingeschlossen.
Im Rahmen des COVID-19 Zusatzpakets erstattet ERV die Kosten, wenn an der Reisedestination nach der Buchung der Reiseleistung eine unerwartete Impfpflicht oder Auffrischungsimpfung verhängt wird. Sollte eine Einreise hingegen mit einem negativen PCR-Test möglich sein, übernimmt ERV keine Kosten.
Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, so sind der Versicherungsnehmer sowie die folgenden, mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen versichert: sein Ehe- oder Konkubinatspartner, die Eltern, Grosseltern, Kinder und minderjährigen Ferien- und Pflegekinder sowie seine nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Einer Familie gleichgestellt sind 2 mit ihren allfälligen Kindern in Wohngemeinschaft lebende Personen. Für die Heilungskosten- / Gästeversicherung besteht eine separate Regelung, siehe nachstehend.
Bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der 26ste Geburtstag gefeiert wird. Sind Sie zum Zeitpunkt der nächsten Verlängerung der Jahresversicherung 26 Jahre alt, wandeln wir Ihre Police automatisch in die Multi Trip Clever Einzelperson um.
Die vorliegenden Fragen und Antworten umfassen nicht den gesamten Wortlaut sowie alle Deckungen, Bedingungen und Ausschlüsse der vorgeschlagenen Versicherungsverträge. Massgebend sind in jedem Fall der konkrete Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Massgebend für den Versicherungsschutz ist der offizielle Wohnsitz (steuerrechtliche Wohnsitz). Solange dieser noch Zuhause liegt, besteht über die Familienversicherung Schutz, unabhängig des Alters der Kinder. (Im Zweifelsfall ist im Schadenfall die Wohnsitzbestätigung einzureichen.)
Die Jahresversicherungen sind ab dem Datum der Ausstellung während 365 Tagen gültig und verlängern sich jeweils stillschweigend um weitere 365 Tage, sofern sie nicht mindestens 90 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail durch die versicherte Person gekündigt werden. Telefonische Kündigungen können nicht berücksichtigt werden.
Um sich identifizieren zu können, reicht es aus, beim Anruf bei der Notrufzentrale die eigene Policennummer bereit zu haben. Die Versicherung muss aber gültig sein und die Prämie bezahlt sein.
Ja, das Alter der Kinder ist für den Versicherungsschutz nicht massgebend.
Durch ein breites und langjähriges Know-how und der Fokussierung auf unser Kerngeschäft befinden wir uns stets am Puls des Geschehens. Unsere Reiseversicherungsspezialisten stehen in direktem Kontakt zu den Reisebüros und bringen die notwendige Sachkenntnis mit, um Ihnen sowohl beim Abschluss der Versicherung als auch in einem Schadenfall die beste Betreuung zu garantieren.
Nein, die Policenkarte läuft immer auf den Versicherungsnehmer. Dies ist auch bei einer Versicherung, die mehrere Personen einschliesst. Insofern benötigt die mitversicherte Person keine zusätzliche Policenkarte.
Die Familienversicherung gilt für maximal 4 Personen (maximal 2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern). Die Versicherungssumme gilt pro Person.
Die vorliegenden Fragen und Antworten umfassen nicht den gesamten Wortlaut sowie alle Deckungen, Bedingungen und Ausschlüsse der vorgeschlagenen Versicherungsverträge. Massgebend sind in jedem Fall der konkrete Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Nein. Beim Abschluss einer Heilungskosten-Versicherung ist die Adresse des Gastgebers massgebend.
Der "Tarif für Schengen-Visum" unterscheidet sich zu den anderen beiden Tarifen nur in der Höhe der Versicherungssummen und darf von allen abgeschlossen werden. Personen welche nur mit einem Schengen-Visum in den Schengenraum (inkl. Schweiz) einreisen dürfen, sind in der Regel visumspflichtig, das heisst, dass beim Visumsantrag ein Reiseversicherungsschutz von mindestens EUR 30'000.- resp. CHF 50'000.- vorgewiesen werden muss. Der "Tarif für Schengen-Visum" entspricht dieser Deckung.
wau-miau eignet sich für alle Tierhalter in der Schweiz, die ihrem Hund oder ihrer Katze jederzeit die beste medizinische Versorgung ermöglichen möchten.
Sie schliessen pro Tier eine Versicherungspolice ab.
Die Karenzfrist bezeichnet die Zeitspanne ab Versicherungsbeginn, während der bestimmte Leistungen noch nicht gewährt werden. Details dazu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
wau-miau dient dazu, das Risiko der steigenden Gesundheitskosten in der Tiermedizin finanziell abzusichern und den geliebten Haustieren jederzeit medizinische Versorgung zu ermöglichen.
Der Vertrag wird für eine Dauer von 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode durch den Versicherungsnehmer gekündigt wird.
Hunde oder Katzen, welche älter als 3 Monate und jünger als 6 Jahre sind, können in die Versicherung aufgenommen werden. Einmal aufgenommen, kann Ihr Liebling bis zu seinem Lebensende versichert bleiben.
Ja, die freie Wahl eines Tierarztes ist bei wau-miau gewährleistet. Die ERV anerkennt Tierärzte und Therapeuten mit eidgenössischem oder gleichwertigem Diplom (BTS, HVS, VTS, etc.).
Überprüfen Sie die gewählte Versicherungssumme und den Versicherungstyp (Einzelperson/Familie). Es ist möglich, dass die von Ihnen gewählte Kombination nicht mit unseren Angeboten übereinstimmt.
Tragen Sie die Kreditkartennummer, das Gültigkeitsdatum und die Kartenprüfnummer ein. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Zahlungsmaske von PostFinance.
Nur auf Verlangen. Sie haben die Möglichkeit, sich die Police per E-Mail zu senden. Füllen Sie zu diesem Zweck die Eingabefelder unterhalb der eingeblendeten Police aus. Drucken Sie in jedem Fall die Police nach erfolgter Zahlung aus. Sollte die Police nicht automatisch auf Ihrem Bildschirm erscheinen, senden Sie eine E-Mail an info@erv.ch. Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail oder per Post.
Ja. Wählen Sie in der Zahlungsmaske von PostFinance die gewünschte Zahlungsart. Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungsprämie mittels PostFinance Card, PostFinance E-Finance, MasterCard oder Visa zu zahlen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne.