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Vorgehen im Schadenfall

Schadenfall – Was tun? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vorgehen im Schadenfall.

Vorgehen bei einer Reiseannullierung

Ich musste meine Reise aus gesundheitlichen Gründen oder infolge Schwangerschaft annullieren.

Was muss ich tun?

  1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  2. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt konsultieren).
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungsrechnung
  • ab CHF 2'000.-- ärztliche Bescheinigung
  • bei psychischen Krankheiten Abwesenheitsbestätigung des Arbeitgebers / Arztzeugnis des psychiatrischen Facharztes

Hier Schaden melden

Ich musste meine Reise aufgrund von Unruhen aller Art, Epidemien oder Elementarereignissen an der Reisedestination annullieren.

Was muss ich tun?

  1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  2. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt konsultieren).
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungsrechnung
  • Nachweis über das Ereignis

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Ich musste meine Reise aufgrund eines Todesfalls annullieren.

Was muss ich tun?

  1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  2. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt konsultieren).
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungsrechnung
  • Todesschein

Hier Schaden melden

Ich musste meine Reise aus anderen Gründen annullieren.

Was muss ich tun?

  1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  2. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt konsultieren).
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungsrechnung
  • Nachweis über das Ereignis

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Ich musste meine Reise aufgrund eines Streiks annullieren.

Was muss ich tun?

  1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  2. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt konsultieren).
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Buchungsbestätigung
  • Annullierungsrechnung
  • Nachweis über Streik
  • Bestätigung Rückerstattung bestreikte Leistung

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Vorgehen bei einem Reisezwischenfall

Ich möchte meine Reise aus eigenen gesundheitlichen Gründen abbrechen.

Was muss ich tun?

1. Alarmzentrale unverzüglich involvieren (+41 848 801 803).
2. Arzt unverzüglich vor Ort konsultieren.

Ich muss meine Reise aus eigenen gesundheitlichen Gründen verlängern.

Was muss ich tun?

  1. Arzt unverzüglich vor Ort konsultieren.
  2. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • non fit to fly
  • fit to fly
  • Kosten der unplanmässigen Rückreise
  • Belege für die Mehrkosten

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Ich muss im Ausland ambulant behandelt werden.

Was muss ich tun?

  1. Arzt oder Spital aufsuchen.
  2. Schadenfall der Grund- oder Zusatzversicherung zur Abrechnung einreichen.
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Reiseunterlagen
  • Rechnungen / Rezepte Arzt-, Arznei- und Spitalkosten
  • Abrechnung der Grund- oder Zusatzversicherung

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Ich muss meine Reise aufgrund eines Todesfalls abbrechen.

Was muss ich tun?

  1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Buchungsbestätigung
  • Belege für die Mehrkosten
  • Abrechnung über nicht benutzte Anteile
  • Todesschein

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Ich habe meinen Anschlussflug verpasst.

Was muss ich tun?

  1. Fluggesellschaft kontaktieren.
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Mehrkosten für die Fortsetzung der Reise
  • Beleg über die Rückerstattung durch die Airline
  • Nachweis über die Dauer der Verspätung

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Ich bin von einem anderen Reisezwischenfall betroffen.
Ich muss meine Reise wegen medizinischen Gründen von nicht mitreisenden Angehörigen abbrechen.

Was muss ich tun?

  1. Buchungsstelle unverzüglich kontaktieren.
  2. Nachweis (z.B. Arztzeugnis) einholen.
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Buchungsbestätigung
  • Belege für die Mehrkosten  
  • Abrechnung über nicht benutzte Anteile
  • Arztzeugnis

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Ich muss im Ausland stationär behandelt werden.

Was muss ich tun?

  1. Spital aufsuchen.
  2. Alarmzentrale unverzüglich involvieren (+41 848 801 803).

Vorgehen bei einem Gepäckschaden

Mein Gepäck wurde gestohlen.

Was muss ich tun?

  1. Nächstgelegene Polizeistelle innert 24 Stunden kontaktieren und Vorfall zu Protokoll bringen bzw. amtliche Untersuchung beantragen (nur bei Diebstahl und Beraubung).
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Reiseunterlagen
  • Polizeirapport
  • Kopie der Hausratversicherungspolice

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Ich bin von einem anderen Ereignis betroffen.
Mein Gepäck wurde während des Transports beschädigt, wurde gestohlen oder ging verloren.

Was muss ich tun?

  1. Transportunternehmen bzw. Fluggesellschaft umgehend kontaktieren.
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Reiseunterlagen
  • Property Irregularity Report (P.I.R.)
  • Fotos der Beschädigung
  • Beleg über die Rückerstattung durch die Airline
  • Kaufquittungen

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Mein Gepäck wurde verspätet ausgeliefert.

Was muss ich tun?

  1. Transportunternehmen bzw. Fluggesellschaft umgehend kontaktieren.
  2. Notwendige Anschaffungen tätigen.
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Reiseunterlagen
  • Nachweis über Dauer der verspäteten Auslieferung
  • Kaufquittungen

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Vorgehen bei Krankheit oder Unfall meines Gastes

Mein ausländischer Gast muss stationär behandelt werden.

Was muss ich tun?

  1. Spital aufsuchen (es besteht eine freie Arztwahl).
  2. Das Spital sendet umgehend ein Kostengutsprachegesuch an schaden@erv.ch.
  3. Wenn eine Rüchkführung ins Heimatland gewünscht wird/erforderlich ist, muss die Alarmzentrale (+41 848 801 803) kontaktiert werden.
  4. Bei Behandlungen im Ausland muss die Alarmzentrale (+41 848 801 803) kontaktiert werden. 
Mein ausländischer Gast muss ambulant behandelt werden.

Was muss ich tun?

  1. Arzt aufsuchen (es besteht freie Arztwahl).
  2. Arztrechnung bezahlen.
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Arztrechnung
  • Arztbericht

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Vorgehen bei einem durch die Mieterschaft verursachten Sachschaden

Die Mieterschaft hat einen Sachschaden verursacht.

Was muss ich tun?

  1. Schadenfall ERV online melden.
  2. Unterlagen hochladen:
  • Fotos der beschädigten Sache
  • Kaufbeleg der beschädigten Sache
  • Rechnung oder Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den Ersatz

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Vorgehen bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung

Ich kann an einer Veranstaltung nicht teilnehmen.

Was muss ich tun?

  1. Nachweis einfordern (bei Krankheit / Unfall unverzüglich einen Arzt
    konsultieren).
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Bestellbestätigung
  • Detailliertes Arztzeugnis oder Todesfallbescheinigung oder anderes offizielles Attest

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Vorgehen im Schadenfall bei der Shoppingversicherung

Ich habe denselben Artikel andernorts günstiger gefunden - Bestpreis.

Was muss ich tun?

  1. Nachweis über günstigeres Angebot festhalten.
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Kredit- / Debitkartenabrechnung
  • Nachweis über günstigeres Angebot
  • Kaufbeleg

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Mein online gekaufter Artikel wurde nicht oder fehlerhaft geliefert - Online Kaufschutz / Safe Online / Online Protect.

Was muss ich tun?

  1. Lieferunternehmen kontaktieren/mahnen.
  2. Schaden ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Kredit- / Debitkartenabrechnung
  • Kaufbeleg
  • Kopie Nachweis Kommunikation mit dem Lieferunternehmen
  • Lieferschein / Rücksendebeleg mit Angabe der Lieferkosten

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Die Herstellergarantie meines defekten Geräts ist abgelaufen - Garantieverlängerung.

Was muss ich tun?

  1. Händler kontaktieren zwecks Überprüfung Garantie und Erstellung Kostenvoranschlag.
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Kredit- / Debitkartenabrechnung
  • Kaufbeleg inkl. Garantienachweis
  • Nachweis

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Mein online gekaufter Artikel wurde gestohlen oder beschädigt - Einkaufsversicherung.

Was muss ich tun?

  1. Bei Diebstahl: Diebstahl unverzüglich bei der Polizei melden.
  2. Bei Beschädigung: Fotos der Beschädigung machen.
  3. Schadenfall ERV online melden.
  4. Unterlagen hochladen:
  • Kredit- / Debitkartenabrechnung
  • Kaufbeleg des Gegenstandes 
  • Bei Diebstahl: Polizeirapport
  • Bei Beschädigung: Beleg über Reparaturkosten, Fotos der Beschädigung

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Vorgehen bei einem Schadenfall mit dem Bike

Mein Bike und oder das Zubehör wurden gestohlen.

Was muss ich tun?

  1. Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen.
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Ursprünglicher Kaufbeleg des Bikes inkl. Zubehör
  • Polizeirapport
  • Hausratversicherungspolice

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Mein Bike wurde infolge Unfalls oder Bedienungsfehlern beschädigt.

Was muss ich tun?

  1. Schadenfall ERV online melden.
  2. Händler kontaktieren zwecks Kostenvoranschlag.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Ursprünglicher Kaufbeleg des Bikes inkl. Zubehör
  • Fotos des Schadens
  • Reparaturrechnung bzw. Kostenvoranschlag

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Ich bin von einem anderen Ereignis betroffen.

Vorgehen im Schadenfall wau-miau

Mein Haustier musste tierärztlich betreut werden im Falle von Präventionskosten (Impfung, chirurgische Kastration).

Was muss ich tun?

  1. Schadenfall wau-miau online melden 
  2. Unterlagen hochladen:
  • Rechnung der Impfung/chirugischen Kastration

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Mein Haustier musste tierärztlich betreut werden im Falle von Krankheit oder Unfall.

Was muss ich tun?

  1. Bei der ersten Meldung vollständige Krankenschichte/n (inkl. Kommentare und
    Diagnosen) beilegen. 
  2. Schadenfall ERV online melden.
  3. Unterlagen hochladen:
  • Tierarztrechnung/en
  • Krankengeschichte/n und tierärztliche/r Bericht/e

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Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne.

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Europäische Reiseversicherung ERV
St. Alban-Anlage 26
4002 Basel
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