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besucherunfallversicherung
Sicherheit für Ihre Veranstaltung

Eventunfall­versicherung

Ein unbeschwertes Erlebnis – für Sie, Ihre Besucherinnen und Besucher und Ihre Volunteers. Vom umfassenden Unfallschutz bis zur psychologischen Notfallhilfe.
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Wir sorgen für eine sichere und verantwortungsvolle Durchführung Ihrer Veranstaltung

Ob Firmenanlass oder Sportveranstaltung – Sie bieten Ihren Besucherinnen und Besuchern mit der Eventunfallversicherung ein unbeschwertes Erlebnis.
Versichert bei Unfall
Unterstützung bei Notfällen
24/7-Notfallservice
24/7-Notfallservice
Schutz gegen Imageschäden
Psychologische Notfallhilfe
Finanzieller Schutz
Heilungskosten
Heilungskosten
Arzt- und Medikamentenkosten
Spitalaufenthalte inkl. medizinische Hilfsmittel wie Prothesen, Brillen, Hörapparate
Rückzahlbarer Kostenvorschuss
Zahnmedizinische Notfallbehandlungen
Notfallhilfe
Rettungs- und Transportkosten ins nächstgelegene Spital
Nottransport an den Wohnort / Repatriierung
Such- und Bergungskosten
Rückschaffung bei Todesfall
Unfallkapital
Todesfallkapital
Invaliditätskapital
Prämie

CHF 250'000.–

inkl.

inkl.

CHF 5'000.–

CHF 1'000.–

inkl.

inkl.

CHF 100'000.–

inkl.

CHF 50'000.– / 

CHF 100'000.–

CHF 100'000.– / CHF 200'000.–

ab CHF 500.–
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Sichere Besucherinnen und Besucher – Für Veranstalter und Veranstalterinnen mit Verantwortungsbewusstsein

01
Höchste Besuchersicherheit
Versichern Sie Ihre Besucher und Besucherinnen zuverlässig bei Unfällen und sorgen Sie für schnelle Hilfe im Ernstfall.
02
Schutz vor Imageschäden
Vermeiden Sie negative Schlagzeilen über Ihr Unternehmen.
03
Finanzielle Risiken minimieren
Reduzieren Sie Kostenrisiken durch verlässliche Deckungssummen.

Helvetia Eventversicherung

Die Helvetia Eventversicherung schützt Ihr gesamtes Eventmaterial und sorgt dank zusätzlicher Eventausfallversicherung dafür, dass Ihr Anlass auch bei Absage, Verschiebung oder Unterbruch finanziell abgesichert ist.

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Weitere Informationen und Downloads

Sorgfaltspflicht des Veranstalters

Als Eventveranstalter oder Eventveranstalterin tragen Sie die Verantwortung, angemessene Sicherheits- und Vorsorgemassnahmen für Ihre Besucherinnen und Besucher zu treffen. Fehlender oder unzureichender Versicherungsschutz kann im Ernstfall zu Imageschäden, organisatorischen Herausforderungen und erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Eventunfallversicherung unterstützt Sie dabei, Ihre Sorgfaltspflicht professionell und nachvollziehbar zu erfüllen.

Heilungskosten

Bei einem Unfall übernimmt ERV die in der Schweiz entstandenen Behandlungskosten. Die Leistungen umfassen:

  • Arzt- und Medikamentenkosten
  • Spitalaufenthalte (inkl. Verpflegungskosten)
  • Erstmalige Anschaffung oder Reparatur medizinischer Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Brillen, Hörapparate)
  • Einen rückzahlbaren Kostenvorschuss bei Hospitalisation
  • Zahnmedizinische Notfallbehandlungen zur Schmerzlinderung und Erstversorgung

Notfallhilfe

Bei einem Unfall erhalten die Besucherinnen und Besucher sofortige medizinische Notfallversorgung, Rettungsmassnahmen sowie:

  • Hilfe- und Rückführungsleistungen im Todesfall
  • Medizinisch notwendige Rettungstransporte ins nächstgelegene geeignete Spital
  • Medizinisch betreute Nottransporte an den Wohnort der versicherten Person
  • Kostenübernahme für notwendige Such- und Bergungsaktionen
  • Organisation und Kostenübernahme der behördlichen Formalitäten im Todesfall
  • Rückschaffung des Sarges oder der Urne an den Wohnort
  • Bei Problemen rufen Sie bitte jederzeit unsere Alarmzentrale an: 0848 000 100

Unfallkapital

Bei schweren Unfallfolgen wird eine einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Die Leistungen umfassen:

  • Kapitalzahlung im Todesfall
  • Kapitalzahlung bei Invalidität entsprechend dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad

Psychologische Notfallhilfe

  • 24/7 psychologische Notfallhilfe bei belastenden Ereignissen
  • Die Betreuung erfolgt telefonisch oder vor Ort durch erfahrene Notfallpsychologen und -psychologinnen
  • Fachliche Einschätzung des Ereignisses sowie Triage
  • Die Leistungen werden ab dem Ereignis für eine maximale Dauer von sieben Tagen erbracht
  • Unterstützung bei der Krisenkommunikation sowie bei der internen und externen Kommunikation

Rechtliche Hinweise

Maximale Versicherungssummen und Prämien in CHF. Sämtliche Prämien verstehen sich inkl. eidg. Stempelsteuer. Stand Januar 2026. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) E940 03/2026. Maximale Leistungssummen in CHF pro Ereignis und Person. Für die gesamte Veranstaltung gilt eine maximale Entschädigungssumme von CHF 5'000'000.– (Kumullimite).

Fragen Sie uns

Wenn Sie sich über die richtige Vorgehensweise unsicher sind, fragen Sie uns. Sie erreichen uns unter 058 275 27 27.