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Entschädigung bei Flugausfall, -annullierung und -verspätung

    

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Die Reise ist geplant, die Tickets wurden gebucht – doch plötzlich fällt der Flug aus oder verspätet sich. Tritt eine solche Situation ein, ist dies meist unangenehm sowie frustrierend für die Betroffenen. Immerhin eine gute Nachricht: Oft können Sie in solchen Fällen eine Entschädigung fordern.  

Wir zeigen Ihnen was Sie tun können, um einen Ausgleich zu erhalten. 

Flugausfall

Die Europäische Union regelt in Ihrer Verordnung Nr. 261/2004 die Rechte von Flugreisenden. Die Schweiz, Norwegen und Island haben diese Fluggastrechte übernommen.

Die Verordnung gilt:

  •  Für Flüge, die von einem Schweizer, isländischen, norwegischen oder einem Flughafen in der EU starten.
  •  Für Flüge, die in der Schweiz, Island, Norwegen oder in einem EU-Land enden, sofern sie von einer Airline dieser Länder durchgeführt werden.

Bei Flugannullierungen gilt, dass die Fluggesellschaft Ihnen den Ticketpreis erstattet und eine alternative Beförderung ermöglicht.

Wichtig: Keine Entschädigung erhalten Sie, wenn Ihnen die Annullierung mehr als zwei Wochen im Voraus mitgeteilt wird.

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage im Voraus gestrichen wird, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistung sowie eventuell auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro.

Bei einem Ausfall wegen aussergewöhnlichen Umständen steht Ihnen keine Ausgleichszahlung zu. Betreuungs- und Unterstützungsleistung (Verpflegung oder Hotelübernachtung, wenn die Reise erst am nächsten Tag weitergehen kann) muss die Fluggesellschaft trotzdem erbringen. 

    

Flugverspätungen

Oft begründen Fluggesellschaften Verspätungen oder Annullierungen mit aussergewöhnlichen Umständen.

Als aussergewöhnliche Umstände gelten:

  • Schwere Unwetter
  • Nicht vorhersehbare Wetterumbrüche
  • Technische Fehler
  • Streiks
  • Medizinische Notfälle an Bord
  • Startverbot aus Sicherheitsgründen wie z.B. Terrorismus
  • Luftraumsperrung wegen Vulkanasche

Nicht als aussergewöhnliche Umstände gelten:

  • Nebel, Regen oder leichter Schneefall
  • Mangel oder Fehlen des Personals aufgrund von Krankheit oder
    Kündigung
  • Technische Mängel oder Defekte am Flugzeug

    

Flugüberbuchung

Oft überbuchen Fluggesellschaften die Flugzeuge, weil in der Regel einige Tickets wieder storniert werden oder Fluggäste den Flug aus beliebigen Gründen nicht antreten. Vereinzelt gibt es Fälle, in denen Passagiere mit gültigen Tickets wegen der Überbuchung nicht mitfliegen können.

Im ersten Schritt wird nach Passagieren gesucht, die freiwillig bereit sind, auf den Flug zu verzichten. Diesen wird der Ticketpreis erstattet oder eine alternative Beförderung angeboten. In so einem Fall haben Sie keine weiteren Ansprüche auf Ausgleichsleistungen.

Wenn keine Freiwilligen gefunden werden, entscheidet die Fluggesellschaft, wer nicht mitfliegt. Wenn Sie zu denjenigen gehören, die nicht mitfliegen dürfen, steht Ihnen folgende Entschädigung zu: 

  • 250 Euro bei Flugdistanz von unter 1'500 Kilometern
  • 400 Euro bei einer Flugdistanz zwischen 1'500 und 3'500
    Kilometern
  • 600 Euro bei einer Flugdistanz von über 3'500 Kilometern

Ausserdem muss die Fluggesellschaft entweder den Ticketpreis erstatten oder Ihnen eine alternative Beförderung anbieten.

Zusätzlich stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu. Das bedeutet, dass Getränke und Mahlzeiten, die Sie während der Wartezeit konsumiert haben, von der Fluggesellschaft übernommen werden. Das Gleiche gilt für Übernachtungs- und Transportkosten, die während dieser Wartezeit entstanden sind.

    

Wie ist das Vorgehen bei einem Ausfall oder einer Annullierung meines Fluges?

Meist kommt die Fluggesellschaft selbst auf Sie zu und bietet Ihnen eine Möglichkeit der Entschädigung an. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, gehen Sie am besten zuerst auf die Fluggesellschaft zu und prüfen, ob sie Ihre Anfrage so behandelt, wie sie dazu verpflichtet wäre.

Bei Streitigkeiten können Sie mithilfe einer Reiseversicherung Unterstützung durch den Reise- und Rechtsschutz beziehen. Diese deckt allfällige Annullationskosten, falls Sie selbst die Reise nicht antreten, abbrechen oder annullieren müssen.

Tipp: Mit der Multi Trip Versicherung von ERV sind nicht nur Sie, sondern Ihre ganze Familie 365 Tage während Ihrer Freizeit und auf Reisen geschützt.

    

Verhalten am Flughafen

So verhalten Sie sich richtig, wenn Ihr Flug annulliert oder verspätet ist:

  • Information zur Sachlage einholen
  • Annullierungsgrund bestätigen lassen
  • Quittungen und Belege für Ausgaben immer
    sammeln (Getränke und Mahlzeiten)
  • Bei Pauschalreisen: Kontaktieren Sie zusätzlich Ihren
    Reiseveranstalter