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Die Lage rund um das Coronavirus hat sich wieder zugespitzt, der Bund hat neue Massnahmen eingeführt. Zwar scheinen die Grenzen im Gegensatz zum Frühling offen zu bleiben, dennoch werden im In- und Ausland vermehrt regionale Lockdowns angeordnet.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu unseren aktuellen Versicherungsleistungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Grundsätzlich gilt: Wenn die Durchführung der Reise verunmöglicht ist und die Reise vom Veranstalter abgesagt wird oder hätte abgesagt werden müssen, ist dieser zur Rückzahlung der Reisekosten verpflichtet. Entsprechend erlauben zahlreiche Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reedereien und Buchungsportale kostenlose Umbuchungen. Wenden Sie sich somit in erster Linie an den Veranstalter für eine Rückerstattung oder Umbuchung.
Beispiel: Sie haben eine Reise am 5.11.2020 oder früher gebucht und es gab zu diesem
Zeitpunkt keine Einschränkungen für Ihre Reise. Falls nun zum Zeitpunkt der Abreise
Reisebeschränkungen für das Reiseland gelten, sind die Kosten für eine Annullation
der Reise gedeckt.
Eine Reisebeschränkung ist zum Beispiel eine Einreisesperre, ein Lockdown im Reiseland oder eine Reiseempfehlung des
BAG. Nicht dazu gehören bspw. annullierte Flüge
oder geschlossene Hotels.
Beispiel: Sie wurden positiv auf COVID-19 getestet und zum Zeitpunkt der Abreise noch immer krank und/oder ansteckend, weshalb Sie nicht reisen können.
Beispiel: Sie hatten Kontakt mit einer COVID-19 positiven Person und befinden sich zum geplanten Abreisezeitpunkt sicherheitshalber in Quarantäne.
Beispiel:
Beispiel: Sie müssen für die zusätzlichen Kosten Ihrer Unterkunft und Verpflegung während der Zeit Ihrer Quarantänepflicht aufkommen
Beispiel:
Beispiel: Sie können Ihre Reise nicht wie geplant durchführen, aufgrund bspw.:
* Es besteht nur ein Leistungsanspruch, wenn Sie die Reiseleistung allein antreten müssten.
** Diese Deckungen gelten nur für Destinationen, die bei der Abreise nicht auf der Liste der Staaten und
Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko des BAG stehen (Quarantäneliste). Details zur Quarantäneliste finden Sie auf:
www.bag.admin.ch
Beispiel: Sie können Ihre Reise nicht oder nicht wie geplant durchführen, aufgrund bspw.:
Beispiel: Sie möchten Ihre Reise nicht antreten, da aus Ihrer Sicht die Gefahr einer Ansteckung mit COVID-19 im Reiseland zu hoch ist.
Beispiel: Sie haben Anspruch auf eine Kostenrückerstattung, Gutschrift oder Gutschein von einem Leistungserbringer wie bspw.:
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