Unfallkapitalversicherung
Im Todesfall der versicherten Person bezahlt die ERV die vereinbarte Summe an die in der Police begünstigten Personen oder, falls solche fehlen, an die gesetzlichen Erben.
Bei 100%iger Invalidität, die als Folge eines versicherten Unfalls ärztlich festgestellt wird, bezahlt die ERV das vereinbarte Kapital, bei teilweiser Invalidität den entsprechenden Prozentsatz.
Höchstalter 80 Jahre.
Ihre Vorteile
- 31 bis 365 Tage versichert
- weltweit geltend, inklusive Schweiz
- Unfall während der Reise
- Todesfallkapital bis CHF 200'000.–
- Invaliditätskapital bis CHF 400'000.–
ab CHF 54.-
Leistungsübersicht
Prämie | ab CHF 54.- |
---|---|
Geltungsbereich | weltweit, inklusive Schweiz |
Versicherungsdauer | ab 31 Tagen |
Sie haben die Wahl
Versicherungsdauer | Prämie | Tarifposition |
---|---|---|
31 Tage | CHF 54.- | U552 |
62 Tage | CHF 85.- | U557 |
365 Tage | CHF 315.- | U567 |
Versicherungsdauer | Prämie | Tarifposition |
---|---|---|
31 Tage | CHF 105.- | U553 |
62 Tage | CHF 169.- | U558 |
365 Tage | CHF 630.- | U568 |
Versicherungsdauer | Prämie | Tarifposition |
---|---|---|
31 Tage | CHF 210.- | U554 |
62 Tage | CHF 336.- | U559 |
365 Tage | CHF 1'260.- | U569 |
Weitere Informationen
Begrenzte Leistungen
Versicherte Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:- im Todesfall maximal CHF 10 000.–,
- im Invaliditätsfall maximal CHF 200 000.–.
Versicherte Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 65. Lebensjahr vollendet haben:
- im Todesfall maximal die Hälfte der Versicherungssumme,
- im Invaliditätsfall eine lebenslange Rente von jährlich CHF 83.– pro CHF 1000.– Kapital.
Wenn mehrere versicherte Personen durch ein und dasselbe Schadenereignis verunfallen, sind die Entschädigungen auf den Maximalbetrag von 15 Mio. CHF bei Tod und Invalidität beschränkt. Übersteigen die Ansprüche diesen Betrag, so wird diese Summe proportional aufgeteilt.
Rechtliche Hinweise
Damit Sie sich nicht jedes Jahr mit Ihrem Reiseschutz auseinandersetzen müssen, verlängern sich alle unsere Jahresversicherungen automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.Maximale Versicherungssummen und Prämien in CHF. Sämtliche Prämien verstehen sich inkl. eidg. Stempelsteuer. Stand November 2019. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.
Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) E27 11/2019.Reiseversicherung AVB E27 11-2019[https://www.erv.ch/files/de/avb/Reiseversicherung-AVB-E27-11-2019.pdf]PDF, 1.4 MB