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Notfall auf Geschäftsreise: Vorsorgen statt nachzahlen

3. Juni 2026

Ein Geschäftsreisender ist unterwegs nach Hong Kong. Dort steht ein dichtes Programm an mit Besuch von bestehenden Partnern und zukünftigen Lieferanten, bevor es zurück ins Büro in die Schweiz gehen soll. Jedoch erwartet ihn in Hong Kong auch ein unerwarteter Zwischenfall.

 

Ein Mann und eine Frau laufen aus dem Flughafengebäude.

Im Hotelzimmer stürzt der Geschäftsreisende unglücklich und zieht sich einen komplexen Oberschenkelbruch zu. Im Anschluss folgt die Fahrt ins Krankenhaus, Sprachbarrieren und viel Unsicherheit. Bald ist klar: Die Ärztinnen und Ärzte müssen sofort operieren, sonst drohen bleibende Schäden. 


 

Kostengutsprache in ausländischen Krankenhäusern

Doch bevor die Operation durchgeführt wird, braucht das Krankenhaus – wie üblich in vielen Ländern – eine Kostengutsprache der Unfallversicherung. Die Grundversicherung verweigert jedoch die Kostengutsprache für die Behandlung im Ausland, weil sie die Deckungssumme übersteigt. Die übliche Deckungssumme von Grundversicherungen entspricht dem doppelten Betrag, der dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde.

Dank Voraussicht abgesichert

In dieser Situation greift die Corporate Travel Insurance des Arbeitgebers des Geschäftsreisenden ein: Nach einem Anruf bei Medicall, der Notfall-Hotline der Versicherung, erteilt ERV in wenigen Minuten die Kostengutsprache und geht für Arzt- und Spitalkosten in Vorkasse.

Nach der erfolgreichen OP muss der Geschäftsreisende zuerst noch einige Tage im Spital bleiben. ERV ermöglicht die Anreise seines Bruders, der den Versicherten vor Ort unterstützt. Sobald es möglich ist, organisiert Medicall den medizinisch notwendigen Rückflug in der Business Class, da der Geschäftsreisende das Bein hochlagern muss und nicht Economy heimfliegen kann. 

Was zunächst wie ein Albtraum auf einer Geschäftsreise beginnt, wandelt sich dank professioneller Geschäftsreiseversicherung in ein beherrschbares Ereignis – medizinisch, organisatorisch und finanziell.

Nice-To-Have oder notwendig?

In der Schweiz haben Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht für ihre Angestellten. Diese besteht auch bei Geschäftsreisen. Wenn Vorfälle wie der oben genannte passieren, kann es ohne passenden Versicherungsschutz nicht nur finanzielle und Reputations-Konsequenzen haben, sondern auch rechtliche. Vor allem bei Reisen ins Ausland, ist die Prüfung der Versicherungsdeckungen deshalb unerlässlich.

Was sind die zentralen Deckungen der Corporate Travel Insurance?

  • Medizinische Notfallversorgung: Weltweite Deckung für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente – ausgenommen im Wohnsitzland.
  • Reiseabbruch und -unterbrechung: Erstattung von Kosten bei unerwarteten Ereignissen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen.
  • Gepäckschutz: Ersatz bei Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken.
  • Rücktransport: Organisation und Kostenübernahme für Rückführungen im Krankheitsfall.
  • 24/7-Hotline: Soforthilfe rund um die Uhr, egal wo sich der Mitarbeiter befindet.
  • ERV-Sentinel: Online Plattform für  Auskunft über aktuelle Reise-, Länder-, Sicherheitssituationen und reisemedizinische Besonderheiten

Fazit: Vorsorgen statt nachzahlen

Die Corporate Travel Insurance ist mehr als eine Versicherung – sie ist ein professionelles Sicherheitsnetz für Menschen und Unternehmen. Wer seine Mitarbeitenden auf Reisen schützt, reduziert Risiken, Stress und Folgekosten.

Bereit, Ihre Geschäftsreisen abzusichern? Lassen Sie sich zur passenden Lösung beraten.