Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Situation im Nahen Osten.
Letzte Anpassung: 19. März 2026
Sofern das EDA von Reisen in das betroffene Land abrät und die Reise als Folge nicht durchführbar ist, empfehlen wir Ihnen direkt mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen. Gemäss dem Schweizer Pauschalreisegesetz ist dieser grundsätzlich verpflichtet, eine Rückerstattung oder eine gleichwertige Alternative anzubieten.
Wenn Sie Ihren Flug direkt bei einer Airline gebucht haben und dieser annulliert wurde, erfolgt die Rückerstattung der Flugkosten grundsätzlich durch die Airline.Transitreisen sind in der Regel von der Deckung ausgeschlossen. Sollte Ihr Flug jedoch beispielsweise aufgrund einer Flughafenschliessung betroffen sein, prüfen wir die zusätzlich anfallende Mehrkosten oder Annullierungskosten (z. B. für Hotelübernachtungen oder Transport) individuell.
Ihre Schadenmeldung können Sie hier einreichen.Sofern Ihr Flug wie geplant durchgeführt werden kann oder von der Fluggesellschaft nicht aktiv annulliert wird, besteht kein Versicherungsschutz.
Gemäss unseren AVB sind Annullierungskosten, die aufgrund der kriegerischen Ereignisse entstehen, grundsätzlich ausgeschlossen.
Sofern jedoch das EDA von Reisen in das betroffene Land abrät und die entsprechende Reisewarnung bei der Buchung noch nicht in Kraft war, prüfen wir jeden Fall einzeln.
Haben Sie Ihren Flug direkt bei einer Airline gebucht, ist diese erste Ansprechpartnerin. Die meisten Fluggesellschaften bieten kostenlose Annullierungen oder Umbuchungen an. Wird ein Flug nicht durchgeführt, erfolgt die Rückerstattung der Flugkosten durch die Airline. Allfällige weitere, nicht durch den jeweiligen Leistungserbringer erstattete Kosten (z. B. im Voraus gebuchter Transfer oder Hotel) können für Abreisen bis und mit dem 29. März 2026 zur Prüfung bei ERV eingereicht werden.
Ihre Schadenmeldung können Sie hier einreichen. Für Abreisen nach dem 29. März 2026 bitten wir Sie, die weiteren Entwicklungen abzuwarten.
Wir haben Verständnis, dass die aktuelle Situation herausfordernd ist. Eine Annullierung, die ausschliesslich aus Vorsichtsgründen erfolgt, ist jedoch nicht versichert. Bitte beobachten Sie die weitere Situation. Wir passen den Zeitraum für gedeckte Annullierungen laufend an.
Da Ihre Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann, empfehlen wir Ihnen direkt mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen. Gemäss dem Schweizer Pauschalreisegesetz ist dieser grundsätzlich verpflichtet eine gleichwertige Alternative anzubieten.
Wir haben Verständnis, dass die aktuelle Situation herausfordernd ist. Eine Annullierung, die ausschliesslich aus Vorsichtsgründen erfolgt, ist jedoch nicht versichert. Bitte beobachten Sie die weitere Situation und erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline.
Falls Ihr Rückflug aufgrund einer Flughafenschliessung ausfällt, haben mehrere betroffene Länder angekündigt, die dadurch entstehenden Zusatzkosten zu übernehmen. Auch einige Airlines haben zugesichert, die zusätzlichen Hotelkosten zu tragen.Grundsätzlich handelt es sich hierbei jedoch um ein versichertes Ereignis, sofern das EDA von Reisen in das betroffene Land abrät und die entsprechende Reisewarnung weder bei der Buchung noch zum Zeitpunkt der Abreise in Kraft war. Allfällige übrig verbleibenden Kosten können zur Prüfung bei ERV eingereicht werden. Ihre Schadenmeldung können Sie hier einreichen.
Transitreisen sind in der Regel von der Deckung ausgeschlossen. Sollte Ihr Flug aufgrund einer Flughafenschliessung nicht durchführbar sein, bieten Fluggesellschaften kostenlose Umbuchungen an. Wir empfehlen Ihnen direkt mit der jeweiligen Fluggesellschaft / dem jeweiligen Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen. Allfällige übrig verbleibende Kosten (z.B. für Hotelübernachtungen, Transport) können zur Prüfung bei ERV eingereicht werden. Wir prüfen jede Schadenmeldung individuell. Ihre Schadenmeldung können Sie hier einreichen.
Bitte halten Sie sich an die offiziellen Informationen des Bundes und der lokalen Behörden. Die aktuellsten Reisehinweise finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA): www.eda.admin.ch.
Mehrere Fluggesellschaften haben inzwischen angekündigt, zusätzliche Rückflüge zu organisieren.
Wir empfehlen Ihnen zudem, sich in der Travel-Admin-App des EDA zu registrieren. Dadurch erleichtern Sie die Koordination allfälliger Ausreiseflüge und stellen sicher, dass die Schweizer Behörden Sie im Notfall erreichen können.