Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Situation im Nahen Osten.
Bei einer Pauschalreise (z.B. Beförderung und Unterkunft) wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Reiseveranstalter.
Falls Sie Ihren Flug direkt bei einer Airline gebucht haben, wenden Sie sich direkt an diese. Die meisten Fluggesellschaften bieten kostenlose Annullierungen und Umbuchungen an. Sollte ein Flug nicht durchgeführt werden können, erfolgt die Rückerstattung der Flugkosten in der Regel direkt durch die Airline.
Allfällige weitere Kosten können für Abreisen bis und mit 8. März 2026 zur Prüfung bei ERV eingereicht werden. Für Abreisen nach dem 8. März 2026 bitten wir Sie, die weiteren Entwicklungen abzuwarten.
Wir haben Verständnis, dass die aktuelle Situation herausfordernd ist. Eine Annullierung, die ausschliesslich aus Vorsichtsgründen erfolgt, ist jedoch nicht versichert. Bitte beobachten Sie die weitere Situation. Wir passen den Zeitraum für gedeckte Annullierungen laufend an.
Grundsätzlich sind Transitreisen von der Deckung ausgeschlossen. Sollte Ihr Rückflug jedoch, beispielsweise aufgrund einer Flughafenschliessung, betroffen sein, können anfallende Kosten trotzdem zur Prüfung eingereicht werden.
Wir haben Verständnis, dass die aktuelle Situation herausfordernd ist. Eine Annullierung, die ausschliesslich aus Vorsichtsgründen erfolgt, ist jedoch nicht versichert. Bitte beobachten Sie die weitere Situation und erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline.
Bitte kontaktieren Sie hierbei den Reiseveranstalter oder die Airline direkt. Falls Sie wegen der Streichung die Reise annullieren müssen, können Sie ERV die Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Falls Ihr Anschlussflug aufgrund einer Flughafenschliessung ausfällt, haben einige der betroffenen Länder angekündigt, dass die zusätzlich entstandenen Kosten übernommen werden.
Allfällige entstandene Kosten können Sie dennoch ERV die Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Zurzeit organisiert das EDA keine Evakuierungsflüge. Bitte halten Sie sich an die Angaben des Bundes und der lokalen Behörden. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA): www.eda.admin.ch.
Wenn Sie sich in einem der Länder befinden, für welche neuerdings eine Reisewarnung vom EDA ausgesprochen wurde, können Sie allfällige entstandene Kosten ERV zur Prüfung einreichen.